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Jerusalem
Bild Copyright: © Gutenbrunner/Kathpress

Jerusalemer Abt Schnabel: "Christenhass existiert"

27.08.2026 10:50
Israel/Kriminalität/Justiz
Abt nach Gerichtsurteil zum Angriff eines israelischen Siedlers auf eine Ordensfrau auf dem Zionsberg in "großer Sorge"
Jerusalem, 27.08.2026 (KAP/KNA) Der Jerusalemer Benediktiner-Abt Nikodemus Schnabel äußerte große Sorge über das Gerichtsurteil zum Angriff auf eine Ordensfrau auf dem Zionsberg. "Die psychische Erkrankung dieses Täters darf nicht stigmatisiert werden. Sie darf aber auch nicht dazu führen, dass wir ein reales gesellschaftliches Problem aus dem Blick verlieren: Christenhass existiert - und längst nicht jeder Übergriff lässt sich psychiatrisch erklären", sagte Schnabel der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Er wolle konsequent vom Opfer her denken, so der Ordensmann weiter. "Eine Ordensfrau wurde brutal zusammengeschlagen und getreten - und muss mit dieser Erfahrung weiterleben." Es stelle sich die Frage, welche Hilfe sie erhalte und warum es aus dem Umfeld des Täters, der laut Schnabel einer rechtsextremen Gruppe angehört, bislang keine wahrnehmbare Solidarität mit ihr gebe.

Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit

Ein 36-jähriger israelischer Siedler, der die französische Ordensfrau Ende April auf offener Straße brutal angegriffen und verletzt hatte, war am Mittwoch freigesprochen worden. Das Jerusalemer Amtsgericht schloss sich dem Urteil des Bezirkspsychiaters an, nach dem der Täter zum Zeitpunkt des Angriffs in einem psychotischen Zustand und daher nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Es ordnete die Einweisung des Mannes in eine psychiatrische Klinik für sechs Jahre an.

Der Mann hatte die Forscherin an der renommierten dominikanischen École biblique et archéologique française de Jérusalem, in der Nähe des Abendmahlsaals von hinten umgestoßen, wobei sie beim Sturz gegen einen Stein schlug. Ferner trat er nach ihr und ließ erst ab, als Passanten eingriffen.

Höchstmögliche Einweisungsdauer

"Wir hätten es vorgezogen, wenn der Angreifer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und für seine Taten bestraft worden wäre", erklärte Rechtsanwalt Zaki Sahlia im Namen der Klägerin. Freispruch und Zwangseinweisung minderten weder die Schwere des Überfalls noch das Leid der Ordensfrau.

Die Einweisung von sechs Jahren ist laut Gericht die höchstmögliche Dauer und wird nur für schwerwiegende Taten ausgesprochen. Das Psychiatergremium kann diese Strafe allerdings nach fachlichen Erwägungen eigenständig verkürzen. Im Falle des Täters erfolgte die Einweisung demnach bereits am Montag.
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Israelischer Siedler war zum Zeitpunkt der Tat laut Gericht nicht zurechnungsfähig - Mann in psychiatrische Klinik eingewiesen

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