Anwalt bringt erneut Sachverhaltsdarstellung bei Staatsanwaltschaft ein - Stiftssprecher Schiffl: Vorgehen "erschwert eine gute Lösung"
Salzburg, 10.10.2025 (KAP) In der Causa der drei hochbetagten Augustiner-Chorfrauen, die gegen den Willen ihres Ordensoberen aus dem Pflegeheim in ihr früheres Kloster Goldenstein zurückgekehrt sind, hat der Anwalt der Ordensfrauen zum zweiten Mal eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Darin wird die Überprüfung von sechs "untersuchungsbedürftigen" Punkten begehrt, unter anderem die Rolle der Ordensleitung bei der Leistung von Unterschriften der Nonnen, meldete die Austria Presse Agentur (APA), der das Schreiben vorliegt, am Freitag.
Eingeräumt wird demnach, dass die Nonnen zwar die Heimverträge selbst unterschrieben haben, allerdings sei eine der Schwestern dazu "mehr oder weniger ultimativ aufgefordert" worden. Die Übersiedlung der Nonnen in ein Pflegeheim sei "von Anfang an rechtswidrig" gewesen. Unter den sechs "untersuchungsbedürftigen" Punkten findet sich weiters die Frage nach dem Verbleib von erheblichen Geldbeträgen.
Der Rechtsanwalt hatte bereits im März eine ähnliche Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, das Landesgericht Salzburg hat aber im Mai die Einstellung des Verfahrens verfügt. - Nach Spitalsaufenthalten von zwei der Ordensfrauen Ende 2023 waren alle drei aus Goldenstein in eine von der Caritas geführte Seniorenresidenz im benachbarten Oberalm übersiedelt. Der Schritt sei in Absprache mit den Schwestern erfolgt, wie der für die Ordensfrauen zuständige Propst von Stift Reichersberg, Markus Grasl, sagte.
Von dem neuen Anwaltsschreiben ist im Stift Reichersberg laut Sprecher Harald Schiffl bis dato nichts bekannt. "Es liegt uns nichts vor, deshalb kann sich Propst Markus Grasl auch nicht dazu äußern", erklärte Schiffl am Freitag der APA. "Wir haben immer gesagt, wenn sich der mediale Rummel gelegt hat, werden wir uns um eine gute Lösung für alle Beteiligten bemühen. Und das wäre jetzt der Fall gewesen. Aber so ein Schritt ist ein unfreundlicher Akt und erschwert eine gute Lösung", sagte Schiffl.